Öffnung des Sportbetriebes während der Corona-Pandemie

Sportgelände Poppenreuth    

  • Fitness 60+        montags     09:00 - 10:00 Uhr
  • Herzsport Fürth    montags     19:00 - 20:30 Uhr
  • Fußballtennis        dienstags     18:00 - 20:00 Uhr
  • Gymnastik/Reha    mittwochs     17:30 - 18:30 Uhr (Gruppe 1)
  • Gymnastik/Reha    mittwochs     18:45 - 19:45 Uhr (Gruppe 2)

LKG/Mehrzweckraum Fürth, Rosenstraße 5

  • Rehasport        mittwochs     10:30 - 11:30 Uhr

Sporthalle Fürth, Kreuzsteinweg 15

  • Tischtennis        montags     13:30 - 14:30 Uhr

Eichwaldhalle Puschendorf

  • Herzsportgruppe    mittwochs     18:00 - 19:00 Uhr

Nordic-Walking Stadtpark Fürth /Treff Sporthalleneingang HLG

  • PAVK            mittwochs     18:00 - 19:00 Uhr
  • Lipödem        mittwochs     19:00 - 20:00 Uhr    

Nordic-Walking Großgründlach / Treff Lidl-Parkplatz

  • Walking-Gruppe    mittwochs         09:00 - 10:00 Uhr    

Kegelbahnen TV Eibach 03

  • Kegeln classic    donnerstags     15:00 – 18:00 Uhr   

Derzeit noch kein Sportbetrieb Wassergymnastik, Fußball Integrativ, Aerobic und Kegeln für Senioren.
Bei Fragen: Geschäftsstelle 0911/7909843 oder H. Schier 0171/6432310
Änderungen aufgrund der aktuellen Lage jederzeit möglich.

Infos zum Sportangebot

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Sportabzeichen

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungen das "Deutsche Sportabzeichen". Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt.

Der erste Schritt für sportbegeisterte Menschen mit Behinderungen, die ein Sportabzeichen erwerben wollen, ist der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort erhält der/die BewerberIn die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind. In der Prüfkarte muss ein Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SchwbG), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Beurteilungsskala nachzuweisen.

Ansprechpartner:

Mirjam Schuh
Eichenwaldstr. 9
90513 Zirndorf
Tel. 0911/99998377
Mobil 0170 5220598
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.