Öffnung des Sportbetriebes während der Corona-Pandemie
Sportgelände Poppenreuth
- Fitness 60+ montags 09:00 - 10:00 Uhr
- Herzsport Fürth montags 19:00 - 20:30 Uhr
- Fußballtennis dienstags 18:00 - 20:00 Uhr
- Gymnastik/Reha mittwochs 17:30 - 18:30 Uhr (Gruppe 1)
- Gymnastik/Reha mittwochs 18:45 - 19:45 Uhr (Gruppe 2)
LKG/Mehrzweckraum Fürth, Rosenstraße 5
- Rehasport mittwochs 10:30 - 11:30 Uhr
Sporthalle Fürth, Kreuzsteinweg 15
- Tischtennis montags 13:30 - 14:30 Uhr
Eichwaldhalle Puschendorf
- Herzsportgruppe mittwochs 18:00 - 19:00 Uhr
Nordic-Walking Stadtpark Fürth /Treff Sporthalleneingang HLG
- PAVK mittwochs 18:00 - 19:00 Uhr
- Lipödem mittwochs 19:00 - 20:00 Uhr
Nordic-Walking Großgründlach / Treff Lidl-Parkplatz
- Walking-Gruppe mittwochs 09:00 - 10:00 Uhr
Kegelbahnen TV Eibach 03
- Kegeln classic donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
Derzeit noch kein Sportbetrieb Wassergymnastik, Fußball Integrativ, Aerobic und Kegeln für Senioren.
Bei Fragen: Geschäftsstelle 0911/7909843 oder H. Schier 0171/6432310
Änderungen aufgrund der aktuellen Lage jederzeit möglich.
Infos zum Sportangebot
Hinweis: Diese Dateien stellen wir für Sie im PDF-Format zum Ansehen und als Download bereit. Sie benötigen hierzu den Acrobat Reader, den die Firma Adobe zum kostenlosen Download anbietet.
Sportabzeichen
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungen das "Deutsche Sportabzeichen". Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt.
Der erste Schritt für sportbegeisterte Menschen mit Behinderungen, die ein Sportabzeichen erwerben wollen, ist der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort erhält der/die BewerberIn die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind. In der Prüfkarte muss ein Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SchwbG), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Beurteilungsskala nachzuweisen.
Ansprechpartner:
![]() |
Mirjam Schuh Eichenwaldstr. 9 90513 Zirndorf Tel. 0911/99998377 Mobil ![]() E-Mail: |